Wie wird aus einem Mitbestimmungsrecht eine Regel, die Beschäftigte tatsächlich schützt? Unsere Betriebsratsschulung Mitbestimmung BR 2 verbindet personelle Einzelmaßnahmen, soziale Mitbestimmung und die frühzeitige Beteiligung bei betrieblichen Veränderungen in einem durchgehenden Praxisfall.
Paul erlebt Automatisierung und eine Kündigungsanhörung. Mohammed soll in eine belastende Nachtschicht wechseln. Susannes Tätigkeit wird zu niedrig eingruppiert. Carmen leidet unter kurzfristigen Dienstplanänderungen. An ihren Situationen üben die Teilnehmenden, Fristen zu sichern, Zuständigkeiten zu klären und Beschlüsse, Zustimmungsverweigerungen sowie Kündigungswidersprüche nachvollziehbar zu begründen.
Behandelt werden Beschwerden nach § 85 BetrVG, Einstellungen, Eingruppierungen und Versetzungen nach §§ 99 bis 101 BetrVG, Kündigungsanhörungen nach § 102 BetrVG und alle 14 Tatbestände des § 87 Abs. 1 BetrVG. Für jedes §-87-Thema entwickeln die Gruppen eine Status-quo-Ziel-Synopse und eine anpassbare Kurz-Betriebsvereinbarung. Auch die Zuständigkeit von BR, GBR und KBR sowie erste Schritte bei einer möglichen Betriebsänderung gehören dazu.
Am Ende steht ein konkreter Handlungsplan mit Ziel, Beschluss, Verfahren, nächster Eskalationsstufe, Kommunikation und Wirkungskontrolle.