Die Rechte des Betriebsrats beim Betriebsübergang (§ 613a BGB)
Ein Betriebsübergang stellt Betriebsräte vor zahlreiche Herausforderungen. Neben den grundlegenden Informationsrechten geht es vor allem um den Fortbestand des Betriebsratsmandats, die Auswirkungen auf bestehende Betriebsvereinbarungen und die Frage, wann zusätzlich eine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG mit Interessenausgleich und Sozialplan entsteht.