Mitbestimmung des Betriebsrats bei Eingruppierungen
Dieser Artikel beantwortet die Frage, in welchen Fällen Betriebsräte ein Recht auf Mitbestimmung bei der Eingruppierung von Mitarbeitern haben.
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Dieser Artikel beantwortet die Frage, in welchen Fällen Betriebsräte ein Recht auf Mitbestimmung bei der Eingruppierung von Mitarbeitern haben.
Dieser Artikel beantwortet die Frage, in welchen Fällen der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der betrieblichen Lohngestaltung hat und wie er dieses im Konfliktfall am besten durchsetzt.
Dieser Artikel beantwortet Fragen rund um das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei Grundsätzen über das betriebliche Vorschlagswesen.
Innerhalb eines Wirtschaftsausschusses beraten der Betriebsrat und Unternehmer über wirtschaftliche Anliegen des Unternehmens. Damit stellt der Wirtschaftsausschuss ein wichtiges Hilfsorgan des Betriebsrates dar und besitzt dabei eigene gesetzliche definierte Aufgaben, Rechte und Pflichten. Nach § 106 BetrVG ist der Wirtschaftsausschuss ein Gremium, welches in Unternehmen ab 100 Arbeitnehmer vom Betriebsrat bzw. bei Bestehen eines Gesamtrats von diesem bestellt werden muss.