Mitbestimmung des Betriebsrats bei betriebsbedingter Kündigung
Ob und wie der Betriebsrat an einer betriebsbedingten Kündigung zu beteiligen ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.
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Ob und wie der Betriebsrat an einer betriebsbedingten Kündigung zu beteiligen ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.
In einem Gemeinschaftsbetrieb schließen sich mehrere Arbeitgeber zu einem Betrieb zusammen. Welche Folgen das für die Mitbestimmung hat, erläutern wir in diesem Beitrag.
Die Insolvenz des Arbeitgebers ist für Arbeitnehmer ein Grund zur Sorge. Gerade in dieser Situation hat der Betriebsrat wichtige Aufgaben. Welche besonderen Regeln im Insolvenzverfahren für den Betriebsrat gelten, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.
Die Mitbestimmung nach § 87 BetrVG ist sozusagen das Herzstück der Betriebsverfassung. Wer diese Mitbestimmung geschickt einzusetzen weiß, kann in vielen Fällen auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber Kompromisse zu Gunsten der Beschäftigten schließen.
Innerhalb eines Wirtschaftsausschusses beraten der Betriebsrat und Unternehmer über wirtschaftliche Anliegen des Unternehmens. Damit stellt der Wirtschaftsausschuss ein wichtiges Hilfsorgan des Betriebsrates dar und besitzt dabei eigene gesetzliche definierte Aufgaben, Rechte und Pflichten. Nach § 106 BetrVG ist der Wirtschaftsausschuss ein Gremium, welches in Unternehmen ab 100 Arbeitnehmer vom Betriebsrat bzw. bei Bestehen eines Gesamtrats von diesem bestellt werden muss.
Dieser Artikel beantwortet die Frage, in welchen Fällen Betriebsräte ein Recht auf Mitbestimmung bei der Eingruppierung von Mitarbeitern haben.
In einer zunehmend digitalisierten Welt sind moderne IT-Systeme immer wichtiger. Allerdings ist der Betriebsrat bei der Einführung und Nutzung neuer IT-Systeme einzubeziehen. Wir erklären das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei IT-Systemen.
Mithilfe von Zeitarbeitnehmern können Arbeitgeber flexibel auf die jeweilige Auftragslage reagieren. Um die Interessen der Stammbelegschaft zu wahren, darf der Betriebsrat über den Einsatz von Leiharbeitern mitbestimmen.
Dieser Artikel widmet sich den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats bei der Aufstellung von betrieblichen Urlaubsgrundsätzen und betrieblichen Urlaubsplänen. Er thematisiert darüber hinaus auch die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der zeitlichen Festsetzung des Urlaubs einzelner Arbeitnehmer, wenn diese sich im Einzelfall nicht mit dem Arbeitgeber einigen können.
Dieser Artikel beantwortet die Frage, in welchen Fällen der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der betrieblichen Lohngestaltung hat und wie er dieses im Konfliktfall am besten durchsetzt.