Gründung und Rechte eines Wirtschaftsausschusses

Innerhalb eines Wirtschaftsausschusses beraten der Betriebsrat und Unternehmer über wirtschaftliche Anliegen des Unternehmens. Damit stellt der Wirtschaftsausschuss ein wichtiges Hilfsorgan des Betriebsrates dar und besitzt dabei eigene gesetzliche definierte Aufgaben, Rechte und Pflichten. Nach § 106 BetrVG ist der Wirtschaftsausschuss ein Gremium, welches in Unternehmen ab 100 Arbeitnehmer vom Betriebsrat bzw. bei Bestehen eines Gesamtrats von diesem bestellt werden muss.

Kategorie: Mitbestimmung, Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten


Rechte des Betriebsrats bei Insolvenz

Die Insolvenz des Arbeitgebers ist für Arbeitnehmer ein Grund zur Sorge. Gerade in dieser Situation hat der Betriebsrat wichtige Aufgaben. Welche besonderen Regeln im Insolvenzverfahren für den Betriebsrat gelten, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.

Kategorie: Interessenausgleich und Sozialplan, Mitbestimmung, Mitbestimmung bei Kündigungen

Mitbestimmung durch den Betriebsrat im Gemeinschafts­betrieb

In einem Gemeinschaftsbetrieb schließen sich mehrere Arbeitgeber zu einem Betrieb zusammen. Welche Folgen das für die Mitbestimmung hat, erläutern wir in diesem Beitrag.

Kategorie: Mitbestimmung



Mitbestimmungs­rechte bei Umwandlung in eine Europäische Aktien­gesellschaft (Societas Europaea – SE)

In welchem Umfang haben Arbeitnehmer nach Umwandlung in eine SE einen Anspruch auf Mitbestimmung im Aufsichtsrat? Ein diesbezügliches Urteil des OLG Frankfurt schafft nun Klarheit.

Kategorie: Mitbestimmung, Mitbestimmung bei Gründung einer europäischen Aktiengesellschaft (SE)